Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der igromo e.U.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen igromo e.U., Rudolf-Buchinger-Straße 5, 3430 Tulln an der Donau als Auftragnehmer (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt) für sämtliche von Anbieter angebotenen Leistungen, insbesondere für Beratungs-, Trainings- und konzeptionelle Leistungen, Designleistungen (Konzeption, Gestaltung und grafische Umsetzung), Programmier- und Entwicklungsleistungen, für Leistungen im Zusammenhang mit Kampagnen- und Projektmanagement sowie Vermarktungsleistung (Suchmaschinenwerbung, Social Media Werbung, E-Mail Marketing) durch den Anbieter.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltesdes Anbieters zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des Kunden kann nicht auf eine Zustimmung des Anbieters geschlossen werden.
1.3 Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmen.
1.4 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.6 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. (Salvatorische Klausel)

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
2.2 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, Trainings und Bertatungstätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Werbeagentur, Online-Marketing bzw. Online-Vertrieb (siehe dazu Punkt 1.1). Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
2.3 Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Anbieter selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Anbieter.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Anbieter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Anbieter anbietet.
2.5 Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
2.6 Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
2.7 Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.

3. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
3.1 Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar (Angebote des Anbieters gelten als freibleibend).
3.2 Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend schriftlich erklären. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter für die schrifltiche Übereinstimmung eine digitale Signaturlösung verwenden kann, mit welcher der Kunde mit seiner E-Mail Adresse den Vertrag per E-Signatur zustimmt. Der Kunde willigt ein, dass per E-Signatur unterzeichnete Verträge denselben verbindlichen Charakter wie phyisch unterzeichnete Verträge haben.
3.3 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Anbieter nach der übereinstimmenden Erklärung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen begonnen hat.
3.4 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

4. Vergügung
4.1 Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
4.2 Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
4.3 Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
4.4 Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
4.5 Unentgeltlichkeit ist für keine Leistung des Auftragnehmers anzunehmen.


5. Zahlung, Rechnung
5.1 Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
5.2 Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt entweder per Überweisung oder per Lastschrifteinzug. Sollte ein Lastschriftinzug vereinbart werden, teilt der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
5.3 Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.5 Für Mahnungen im Falle des Zahlungsverzuges werden €50,00 pro Mahnung verrechnet. Mahnklagen werden auch ohne vorherige Mahnung eingebracht. In jedem Fall werden unternehmensgesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
6.2 Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Diensleistungs- oder Beratungstätigkeit erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
6.3 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
6.4 Der Kunde willigt ein, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten digitalen Lösungen für Zusammenarbeit, Datenaustausch und Reporting zu verwenden. Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
6.5 Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft berechtigt.
6.6 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Anbieters von dieser informiert werden.
6.7 Für Folgen aus der Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflicht haftet der Kunde. Der Kunde hält den Anbieter in diesen beschriebenFällen schad- & klaglos.

7. Zurückbehalterecht
7.1 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
7.2 Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

8. Haftung, Verjährung, Gewährleistung
8.1 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
8.2 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
8.3 Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
8.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
8.5 Entstandene Schäden können das vereinbarte Diensleistungs- bzw. Auftragsvolumen nicht übersteigen. Folgeschäden (insbesondere entgangene Gewinne) sind nicht Gegenstand der Haftung.
8.6 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.7 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.8 Sofern der Anbieter die vereinbarten Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüberdiesen Dritten entstehen, tritt der Anbieter diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.9 Der Anbieter ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Kunden hiervon in Kenntnis setzen.
8.10 Dieser Anspruch des Gwewährleistung erlischt spätestens zum Vertragsende.

9. Laufzeit, Kündigung
9.1 Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
9.2 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
9.3 Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
9.4 Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
9.5 Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

10. Urheberrecht
10.1 Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
10.2 Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
10.3 Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
10.4 Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.

11. Unterlagen des Kunden
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
11.2 Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
11.3 Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
11.4 Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
11.5 Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
11.6 Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

12. Vertraulichkeit, Äußerungen
12.1 Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
12.2 Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Community-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
12.3 Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
12.4 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
12.5 Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

13. Elektronische Kommunikation
13.1 Der Kudne willigt ein, dass sämtliche Bestandteile der Leistungserbringung am Standort des Anbieters erfolgen und insbesondere Workshop, Meetings & Abstimmungen die im Leistungsumfang des Angebots definiert wurden remote per Videokonferenz-Lösung durchgeführt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine vor Ort Präsenz des Anbieters.
13.2 Der Kunde willigt ein, dass die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann.
13.3 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

14. Streitschlichtung (Mediationsklausel)
14.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mitdem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
14.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
14.3 Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Vertragssprache ist deutsch.
15.2 Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.
15.3 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

Stand: 04.02.2023
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